Offener Brief zum verfahrensfreien Dachgeschoßausbau

Offener Brief zum verfahrensfreien Dachgeschoßausbau

Offener Brief an den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und
den Bayerischen Minister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter.
Betreff: Art. 57, Abs. 1 Nr. 18 BayBO


Nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung ist seit dem 1. Januar 2025 der Dachgeschoßausbau, auch für abgeschlossene Wohneinheiten, verfahrensfrei. Das gilt auch für in diesem Kontext errichtete Dachgauben.

Nicht ohne Grund wird das Dach als „fünfte Fassade“ bezeichnet, was den großen Wert des Daches für das Erscheinungsbild des Hauses deutlich macht.
Im bayerischen Oberland ist das flach geneigte Satteldach ortsbildprägend. Die
übliche Dachneigung liegt hier zwischen 20 und 25 Grad. Nur Häuser mit besonderen Nutzungen wie Rat-, Pfarr- oder Schulhäuser hatten und haben steilere Dachneigungen und mitunter auch andere Dachformen.

Wir sind überzeugt, dass die Möglichkeit zur verfahrensfreien Errichtung von Dachgauben unsere traditionell gewachsene Dachlandschaft und damit auch unsere Ortsbilder nicht nur erheblich beeinträchtigen, sondern ganz massiv schädigen wird.

Nicht ohne Grund gibt es Rechtsprechung, die – unter Berufung auf die „aner-
kannten Regeln der Baukunst“ – geklärt hat, dass Dachgauben erst ab einer Dachneigung von mindestens 30 Grad errichtet werden dürfen und dem Hauptdach „deutlich untergeordnet“ sein müssen.

Der Wunsch zur einfachen und unbürokratischen Schaffung von zusätzlichem
Wohnraum im Bestand ist nachvollziehbar. Wir sind allerdings der Meinung, dass es dafür bessere, weil ortsbildverträglichere, Lösungsansätze gibt. So ist z.B. die
Anhebung von Dach- zu Vollgeschoßen, wo immer dies möglich ist, deutlich
effektiver.Aus Sorge um das Erscheinungsbild unserer Dörfer und Ortschaften bitten wir Sie eindringlich, diese Änderung des Artikels 57 Art. 1 Nr. 18 der BayBO zurück zunehmen.
Unabhängig davon werden wir den Kommunen dringend empfehlen, in ihren Gestaltungssatzungen, Dachgauben auf Dächern unter 30 Grad Dachneigung zu verbieten.

Miesbach, im Mai 2025
Die Vorstandschaft
Luci Holzer
Carolin Mayer-Nowak
Ludwig Hohenreiter
Werner Pawlovsky

Unterstützt wird unsere Bitte von der Bayerischen Architektenkammer und vom
„Treffpunkt Architektur Oberbayern“ der ByAK.

Ein Abdruck dieses Schreibens geht – zeitversetzt – an:
Ilse Aigner, Landtagspräsidentin und Stimmkreisabgeordnete
Olaf von Löwis, Landrat
Alle Bürgermeister im Landkreis
Christian Boiger, Kreisbaumeister
Bayerische Architektenkammer
Treffpunkt Architektur Oberbayern
Die Medien